Tourismus und Hotellerie
Die rechtliche Unterstützung für Unternehmen im Tourismus und in der Hotellerie kann Investitionen, Immobilien, Miete, Handelsbeziehungen, Arbeitsrecht, Versicherung, Forderungseinzug und Streitbeilegung umfassen. Besonderes Gewicht liegt auf dem Verständnis des geschäftlichen Kontexts touristischer und hotelbezogener Projekte, der Saisonalität und der Beziehungen zu Lieferanten, Vermietern, Mitarbeitern und Partnern.
Rechtsdienstleistungen innerhalb des Sektors
- Beratung beim Verkauf und der Nutzung von Immobilien
- Rechtliche Prüfung des Grundbuch- und Eigentumsstands
- Miet- und Pachtverträge
- Handelsverträge
- Arbeitsrechtliche Dokumentation
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Forderungseinzug
- Vertretung in Streitigkeiten
- Beratung zu Haftung und Schadensersatzansprüchen