Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit
Die Kanzlei berät Mandanten zur Eignung eines Streits für Mediation, Verhandlung oder Schiedsgerichtsbarkeit, bereitet sie auf das Verfahren vor und wirkt an der Gestaltung von Vergleichen, Schiedsklauseln und anderen vertraglichen Lösungen mit. In Handelsbeziehungen ist es besonders wichtig, den Streitbeilegungsmechanismus im Voraus zu vereinbaren.
- Beurteilung der Eignung eines Streits für Mediation oder Schiedsgerichtsbarkeit
- Vorbereitung von Verhandlungs- und Vergleichsstrategie
- Vertretung in Mediationsverfahren
- Vertretung in Schiedsverfahren bei vereinbarter Schiedsgerichtsbarkeit
- Erstellung von Schieds-, Mediations- und mehrstufigen Klauseln
- Vergleiche und Vereinbarungen zur Streitbeilegung
- Verknüpfung alternativer Streitbeilegung mit Prozess- oder Geschäftsstrategie
Der Ansatz basiert auf der Bewertung von Interessen, Risiken und Beweislage des Mandanten. Ziel ist nicht nur formale Beendigung des Streits, sondern eine rechtlich tragfähige und durchsetzbare Lösung.