Öffentliches Beschaffungswesen
Die rechtliche Hilfe kann Beratung bei Vorbereitung von Vergabeunterlagen, Prüfung von Bedingungen und Kriterien, rechtliche Analyse von Angeboten, Klärungen, Kommunikation im Verfahren, Entscheidungen des Auftraggebers und Rechtsschutz umfassen, wenn ein Beteiligter seine Rechte für verletzt hält.
- Vorbereitung und Prüfung von Vergabeunterlagen
- Vorbereitung und Prüfung finanzieller Instrumente
- Eignungsbedingungen, Auswahlkriterien und Zuschlagskriterien
- rechtliche Analyse von Angeboten und Entscheidungen im Verfahren
- Klärungen und Änderungen der Unterlagen
- Rechtsschutz in Vergabeverfahren
- Beratung zu vorgeschlagenen Vertragsänderungen
- Beschwerden, Stellungnahmen und verwandte Eingaben
- verwandte Bau-, FIDIC-, Konzessions- und öffentliche Projektfragen
Bei öffentlicher Beschaffung sind Fristen, Klarheit der Unterlagen und rechtzeitiges Reagieren entscheidend. Die Mandate werden verfahrens- und inhaltlich mit Schwerpunkt auf Beweisunterlagen und Übereinstimmung mit dem Beschaffungszweck analysiert.